1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der BMS Event‑Service, Inhaber Alexander Oehm, Potschkaustraße 66, 04209 Leipzig. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungsprofil & Vertragsgegenstand
BMS Event‑Service erbringt technische und organisatorische Dienstleistungen für Events jeglicher Art, insbesondere:
- Ton‑, Licht‑, Bühnen‑ und Medientechnik
- Planung, Aufbau, Betreuung und technische Umsetzung
- Mobile Bühnen‑ und Präsentationsflächen
- Medientechnik für Keynotes, Produktpräsentationen & hybride Formate
- CI‑konformes Konzept‑ und Markendesign
- Full‑Service‑Leistungen (Catering, Grafik/Design, Entertainment, Erlebnis‑Module), sofern vereinbart
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
3. Vertragsabschluss
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Leistungserbringung zustande.
- Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der Schriftform.
- Angebote sind freibleibend bis zur Bestätigung.
- Stornoregeln gemäß Abschnitt 10.
4. Pflichten des Anbieters
BMS Event‑Service verpflichtet sich:
- zur fachgerechten, sicheren und CI‑konformen Ausführung aller Leistungen
- zur vertraulichen Behandlung aller Informationen
- zur Bereitstellung qualifizierter Techniker und geeigneter PSA‑Ausrüstung
- zur Einhaltung aller relevanten Sicherheits‑ und Branchenstandards
5. Pflichten des Auftraggebers bei Veranstaltungen
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig bereit:
- Grundrisse, technische Pläne, Bestuhlungs‑ und Fluchtwegepläne
- Energie‑ und Infrastrukturangaben
- Ablaufpläne und Einsatzzeiten
- Zugang zu Veranstaltungsflächen, Ladezonen und freie Transportwege
- Stromversorgung und Infrastruktur gemäß technischen Anforderungen
- Informationen zu Risiken und Gefahren am Einsatzort
- alle notwendigen Genehmigungen
- Koordination aller beteiligten Gewerke
- Ansprechpartner, bzw. hauseigenen Techniker während der gesamten Produktion
- Ggf. Wachschutz
Verzögerungen, die durch den Auftraggeber entstehen, werden gesondert berechnet.
6. Pflichten des Auftraggebers bei Vermietung
Bei Vermietung gilt:
- Rückgabe spätestens am zweiten Werktag nach Mietende
- Rückgabe in mangelfreiem Zustand
- Schäden (außer Verschleiß) trägt der Auftraggeber
- Verzögerte Rückgabe wird pro Tag berechnet
7. Technische Infrastruktur & Sicherheit
- BMS Event-Service arbeitet nach anerkannten sicherheitstechnischen Standards.
- Änderungen an der Technik durch Dritte sind untersagt.
- Der Auftraggeber haftet für Schäden durch unsachgemäße Nutzung.
- BMS Event‑Service kann Leistungen verweigern, wenn Sicherheitsrisiken bestehen.
8. Lieferung, Aufbau, Abbau & Ablaufkoordination
- Aufbau‑ und Abbauzeiten werden im Angebot definiert.
- Verzögerungen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, werden nach Aufwand berechnet.
- Der Auftraggeber stellt Park‑ und Ladeflächen bereit.
- Rücksichtnahme auf laufende Betriebsabläufe ist Bestandteil der Leistung.
9. Full‑Service‑Leistungen
Bei Buchung von Catering, Grafik/Design, Entertainment oder Erlebnis‑Modulen gilt:
- BMS Event‑Service plant und koordiniert die Leistungen, sofern vereinbart und beauftragt.
- Für Leistungen externer Partner gelten deren Bedingungen zusätzlich
- BMS Event-Service haftet nur für die eigene Leistung, nicht für Leistungen externer Partner.
10. Stornierungen durch den Auftraggeber
Stornopauschalen:
- bis 30 Tage vor Event: 20 %
- bis 10 Tage vor Event: 50 %
- bis 3 Tage vor Event: 80 %
- ab 24 Stunden vor Beginn: 100 %
Bereits entstandene Kosten (Material, Fremdleistungen, Personalplanung) werden vollständig berechnet.
11. Vergütung & Zahlungsbedingungen
- Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt.
- Zahlungsziel: 14 Tage.
- Abschlagsrechnungen nach Teilleistungen möglich.
- Bei Neukunden oder größeren Projekten kann eine Anzahlung von bis zu 50 % verlangt werden.
- Verzugszinsen werden gemäß § 288 BGB berechnet.
- Zuschläge gemäß Leistungsbeschreibung (z. B. Nachtarbeit).
- Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen.
12. Reisekosten & Verpflegung
- Reisekosten nach Aufwand
- Reisetage = 50 % Tagespauschale
- Verpflegungspauschale 12 €, sofern vom Auftraggeber nicht gestellt
13. Haftung
- Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Haftungsbegrenzung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflicht.
- Keine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn.
- Keine Haftung für Material des Auftraggebers.
14. Rücktritt durch BMS Event-Service
BMS Event-Service kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
- Sicherheitsrisiken bestehen,
- der Auftraggeber gegen wesentliche Pflichten verstößt,
- höhere Gewalt die Durchführung unmöglich macht.
15. Höhere Gewalt
Unwetter, Krankheit, Stromausfälle, Lieferengpässe, behördliche Anordnungen etc. gelten als höhere Gewalt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt. Es gelten die Datenschutzbestimmungen unter bms-eventservice.de.
17. Schlussbestimmungen
- Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.


